Öffentliches/Privates Wirtschaftsrecht

Wir verstehen das öffentliche und private Wirtschaftsrecht als System, in dem die Kompetenzen zur Rechtsetzung durch Gesetze und Verträge zwischen den Beteiligten in veränderlicher Interdependenz stehen. Ausgehend von einem umfassenden Überblick über die sich daraus ergebende Querschnittsmaterie erlaubt unser Denkansatz ergebnisorientierte und zielführende Zugriffe im Rahmen von Rechtsberatung, Rechtsüberprüfung und Rechtsdurchsetzung.

Dieses Verständnis ist Voraussetzung zur Verwirklichung eines im Interesse unserer Mandanten stehenden Kräftegleichgewichtes, insbesondere in Hinblick auf sich verstärkende Mechanismen einer Einwirkung des Staates auf die Wirtschaft.
Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsförderung im regulierten Wettbewerb können nur unter Respektierung privatwirtschaftlicher Freiheit des Wirtschaftssubjekts gedeihen, wie dieses umgekehrt im eigenen Interesse einer schützenden und verantwortlichen Wirtschafts- und Regulierungsüberwachung – orientiert an einer ebenso verantwortlichen Selbstverwaltung der Wirtschaft – bedarf. Mit einem Schwerpunkt im Bereich des Versorgungsrechtes ist für uns das europarechtliche Zusammenwirken elementares Momentum, da wirtschaftliche nationale Aktivitäten hiervon vielfältig überlagert werden und tendenziell die ökonomisch-ökologischen Zusammenhänge weltweit dramatisch an Gewicht gewinnen.
Aus dieser Kompetenz heraus beraten wir öffentliche Körperschaften und private Unternehmen oder in Privatrechtsform stehende öffentlich-rechtliche Unternehmen bei Gestaltung und Durchsetzung
rechtsförmlichen Handelns bis hinein in den Bereich von Satzungs- und Gesetzgebungskompetenzen.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

SH-Partner
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