Matthias Veihelmann


Beratungsschwerpunkte sind das Arbeits- und Dienstrecht, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, Insolvenzrecht, Energie- und Wasserrecht, Forderungsmanagement und Sperrverwaltung.

Seminartätigkeit und Inhouse-Schulungen u.a.:
– Expertenworkshop – Erfolgreiches Forderungsmanagement durch die Verzahnung von juristischer Theorie und Praxis
– Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
– Insolvenz und Versorgung – Anfechtungsrisiken bei Kundeninsolvenz im Bereich der Versorgung vermeiden und sicher handhaben
– Immobiliarversteigerung und öffentliche Last
– Kommunale Unternehmen als Gläubiger in der Zwangsverwaltung
– Forderungsmanagement – Realisierung in der Insolvenz und Zwangsverwaltung
– Kommunen und Versorgungsunternehmen als Gläubiger in der Zwangsverwaltung

Veröffentlichungen, u.a.:
– Zweifelsfragen zur Konzessionsabgabe in der Kommunalfinanzierung, LKV 2012, S. 454 (mit D. B. Schütte, M. Horstkotte)
– Verschmelzung von kommunalen Pflegeeinrichtungen mit dem kommunalen Wohnungsbau – Innovatives Modell für die Kommunen, NVwZ 2011, 346 (mit D. B. Schütte, M. Horstkotte)
– Öffnung der Tarifabschlüsse in der kommunalen Wirtschaft – vom Eigenbetrieb zur Eigengesellschaft, LKV 2008, 117 (mit D. B. Schütte, M. Horstkotte)

Persönliche Daten
Geboren 1974 in Berlin
– Studium der Rechtswissenschaften in Berlin
– Referendariat

2003 Rechtsanwalt
2012 Fachanwalt für Arbeitsrecht
seit 2015 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V

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