Agrarrecht, Umweltschutz und Versorgungswirtschaft

Agrarrecht ist in weiten Bereichen angewandtes Umweltrecht. Umweltökonomik wird deckungsgleich mit Umwelt- und Ressourcenschutz. Die Aufbereitung und Analyse agrarstruktureller Rahmendaten steuert allgemeine wirtschaftliche Veränderungsprozesse. Die Folgenabschätzung für den einzelnen Agrarbetrieb ist Grundlage für das Handeln des einzelnen Landwirtes. Insoweit ist die richtige Prognose und das Monitoren auch der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Förderung als Strukturförderung ist wirtschaftliche Basis und erfordert rechtliche Präzision und Exzellenz.

Relevante Vorhaben der Agrarwirtschaft werden durch ein durchgängiges System der Umweltverträglichkeitsprüfung reguliert, beispielsweise im Rahmen der Tierhaltung bei Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Stallgebäudes oder einer Windkraftanlage. Wir stehen aus unserem verwaltungsrechtlich geprägten umfassenden Know-how beratend bei der Durchsetzung umweltrelevanter Vorhaben zur Seite.

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei sind in einem progressiven agrarstrukturellen Wandel, in dem die traditionellen Bereiche der Ernährungswirtschaft über nachwachsende Rohstoffe und die Nutzung von Wind-und Wasserkraft verschmelzen mit den hergebracht als Versorgungswirtschaft überschriebenen Bereichen der Volkswirtschaft. Daseinsvorsorge durch die Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste als öffentlich-rechtliche Aufgabe werden vom Landwirt in Reflex seiner Umwelt bearbeitenden und bewirtschaftenden Tätigkeit nicht nur ergänzt. Der Landwirt tritt in Kooperations- oder Konkurrenz-Verhältnisse zu den Betrieben der Versorgungswirtschaft. Modelle von Kooperationen, deren Zulässigkeitsvoraussetzungen bis hin zu Vertragsfragen werden von unserer Kanzlei als Transaktionsberatung konzipiert und durchgeführt.

Das im Bereich der Versorgungswirtschaft gewonnene Know-how der Kanzlei zu Leitungsrechten wird zunehmend an diesen Schnittstellen von Interesse für die Landwirtschaft. Dies nicht nur im Rahmen der Wasserver- und Wasserentsorgung und des Niederschlagswassers, sondern auch bei dezentralen Leitungssystemen und der im Rahmen der Energiewende anstehenden Planung und Durchführung von Trassen der Stromversorgung.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

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