Als spezialisiertes Team berät die Kanzlei SH-Partner Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend in allen Bereichen kommunaler Daseinsvorsorge und des Kommunalverfassungsrechts. Kommunalrechtliche Fragestellungen vertiefen wir in der Beratung, abstrahieren sie in unseren Publikationen und können damit zukunftsweisende Lösungswege aufzeigen und für unsere Mandanten durchsetzen.
Unsere Gebiete sind dabei insbesondere der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Energieversorgung und Abfallentsorgung von der Abgabenerhebung bis zur Transaktionsberatung. Wir beraten im Schwerpunkt Zweckverbände, Stadtwerke und andere kommunale Unternehmen.