SHP berät und vertritt vorwiegend im norddeutschen Raum Kommunen, private und öffentliche Unternehmen sowie Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist insbesondere das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie das Mitbestimmungsrecht.
Zum Leistungsspektrum von SHP zählt die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände sowie die Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen. Unsere Tätigkeiten umfassen selbstverständlich auch die Beratung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei Tarifverhandlungen und bei Verhandlungen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
Ein weiterer Schwerpunkt von SHP liegt in der Vorbereitung und Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und der betrieblichen Altersversorgung.