Wasserrecht

Michael Kotulla schreibt im Vorwort zu seinem im Jahr 2003 erschienenen Kommentar des Wasserhaushaltsgesetz: „Die Feststellung, das deutsche Wasserrecht werde immer komplexer, mutet mittlerweile schon wie ein hilfloses, aber gut bekanntes Lamento an.“ Er prognostiziert dort, dass die sich zu dem damaligen Zeitpunkt präsentierende Rechtslage keineswegs den Schlusssteinen im Gebäude des künftig in erster Linie EG-rechtlich geprägten nationalen Wasserrechts bilde. Dem Autoren gab seine Erfahrung recht: Das als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wassergesetzes (BGBl. I S. 2585) erlassene neue Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 ist am 1. März 2010 in Kraft getreten. Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit wasserrechtlichen Themen. Auch wir können nur so gewährleisten, dass eine Lösung wirtschaftlicher und damit zusammenhängender aus dem Aufeinandertreffen widerstreitender Interessen entstehender streitiger Fälle aus einer sorgfältigen Ableitung komplexer Zusammenhänge auf die Einzelfrage ermöglicht wird. Die Bedeutung des Wassers ist global erkannt. Der sparsame Umgang mit Wasser verlangt differenzierte Betrachtungsweisen, die aus geschichtlicher Betrachtung gewonnen werden müssen, um in der Prognose nachhaltig zu bleiben.
In zahlreichen Schöpfungsberichten steht das Wasser als Anfang des Lebens. Der Mensch muss symbolisch mit der reinigenden Taufe aus dem Wasser neu geboren werden. Er entsteht gleichsam aus dem Wasser und ist ein Teil der Natur. Wenn es heißt:„Das Wasser ist unser!“ (Genesis 26:20)

„Wasser ist zugleich Symbol des Lebens und des Todes. Beide Extreme sind im Kontext des Klimawandels für Millionen Menschen heute existentiell erfahrbar – als Wassermangel einerseits und in Form von Überflutungen andererseits.

erscheint eine historische Eigentumsfestschreibung in einer auf den Menschen zentrierten Sicht aus der Bibel ableitbar, die Frage nach der Verteilung dieses Gutes in der Gesellschaft führt aber bereits die Notwendigkeit rechtlicher Normierung vor Augen. In einem Beitrag „Wasser – Ursprung allen Lebens. Thesen aus der Sicht Christlicher Sozialethik“ vom 8. Juni 2011; Projekt zu den vier Elementen ‐ hier: Wasser von Prof. Markus Vogt, LMU werden die im Umgang mit Wasser sich aufwerfenden ethischen Fragestellungen in Kernthesen zusammengefasst, zum Lesen des Gesamtaufsatzes benutzen Sie bitte den Link : „Wasser ist zugleich Symbol des Lebens und des Todes. Beide Extreme sind im Kontext des Klimawandels für Millionen Menschen heute existentiell erfahrbar – als Wassermangel einerseits und in Form von Überflutungen andererseits. In der Bibel sowie in alten Mythen finden sich Wassererzählungen, die Erfahrungen mit der lebensspendenden wie mit der lebensbedrohenden Macht des Wassers spiegeln. Als kulturelles Gedächtnis können sie helfen, ungewöhnliche Deutungen, Zusammenhänge und Orientierungen zu erschließen.“

Als Wasserrecht kann man auf dieser Grundlage die Gesamtheit der Normen, die den Zustand der Gewässer und ihre Nutzung beschreiben, bezeichnen. Bei dem Recht der Wasserwirtschaft und dem Recht der Wasserstraßen und Wasserwege geht es um den Schutz der natürlichen Funktionen der Gewässer, und die verschiedenen ordnungsgemäßen Nutzungen. Die große Bedeutung des Schutzes der Qualität und der Verfügbarkeit von Wasser lässt das Wasserrecht als eines der ursprünglich in Rechtsgebiete überhaupt erscheinen. Es kann verfolgt werden vom Codex Hammurabi (1700 v. Chr.) über das römische Recht (100 v. Chr.) und über das Deutsche Recht des Mittelalters. So heißt es: Codex Hammurabi 55.” If any one open his ditches to water his crop, but is careless, and the water flood the field of his neighbor, then he shall pay his neighbor corn for his loss. Das römische Recht enthielt die bis heute geltende Unterscheidung zwischen öffentlichem (flumina publica)und privatem(flumina privata) Gewässer. Bei dem Gebrauch des öffentlichen Gewässers wurde erstmalig zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung unterschieden über sich über das Deutsche Recht des Mittelalters bis heute fortsetzt. Wir betreuen unsere Mandanten aus der öffentlichen und privaten Wasserwirtschaft in allen sich in diesem komplexen Zusammenhang ergebenden Fragestellungen. Dies beginnt bei der Erstellung dem zunehmenden öffentlichen Druck standhaltender Satzungen oder privatrechtlicher Ver- und Entsorgungsbedingungen

Unsere Folien zum Thema Wasserrecht

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Unser AVBWasserV-Pflegeverträge Flyer 2016

Einen Überblick über Pflegeverträge finden Sie hier
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